Richtlinien zum Pflegeergänzungsgesetz (PflEG)
Ab dem 01.08.2008 besteht ein weiterer, überarbeiteter Leistungsanspruch auf so genannte "zusätzliche Betreuungsleistungen". Diese sind seither nicht mehr an die Feststellung einer Pflegestufe gebunden.
In dem "Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" werden die Voraussetzungen aufgezählt, die für die Inanspruchnahme vorliegen müssen.
- Verfahren zur Feststellung (PDF)
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