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Verhinderungs-/ Ersatzpflege

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet neben Pflegedienst Lipski & Schmidt, Essen - Zufriedener Klient schaut in Kameraden direkten Pflegeleistungen in Form von Geld-, Sach-, Kombinationsleistungen sowie Tagespflege weitere Leistungen zur Ergänzung der Versorgung. Zudem gibt es Leistungen zur Absicherung der Pflegepersonen.

Der Ergänzung der ambulanten Versorgung dient die so genannte Verhinderungspflege. Im Falle der Verhinderung einer Pflegeperson, z.B. des Sohnes, ist es möglich einen Pflegeeinrichtung zur Vertretung einzuschalten. Hierbei kann es sich sowohl um eine stationäre (Heim) als auch um eine ambulante Einrichtung (ambulanter Pflegedienst) handeln. Der Grund der Verhinderung ist unerheblich, sei es, dass der Sohn krank ist, in Urlaub fährt oder wegen sonstiger Termine keine Zeit zur Pflege hat.

Die Pflegeversicherung stellt für den Zweck der auch Ersatzpflege genannten Leistung pro Jahr 1510 € (ab 2012: 1550 €) zur Verfügung. Bei Abrechnung über das System der Leistungskomplexe kann man die Verhinderungspflege max. 28 Tage in Anspruch nehmen. Es ist jedoch ebenfalls möglich, eine Vereinbarung über die stundenweise Vertretung zu schliessen, so dass regelmäßige Termine der pflegenden Person abgedeckt werden können (z.B. muss der Sohn jeden Donnerstag zur Massage). In diesem Fall ist die Verhinderungspflege nicht an die  Befristung auf 28 Tage gebunden.

Pflegedienst Lipski & Schmidt, Essen - Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sind

- die Anerkennung einer Pflegestufe (mindestens Stufe 1),

- das Vorhandensein einer Pflegeperson

- und das Bestehen der Pflegesituation seit mehr als sechs Monaten!

Wichtig dabei:

- Es ist unerheblich, ob ein Pflegedienst bereits einen Teil der Pflege übernimmt oder sogar die Pflegesachleistung ausschöpft, solange es eine der Pflegekasse bekannte Pflegeperson gibt!

- Die Verhinderungspflege ist keine Antragsleistung und muss nicht im Vorfeld bei der Plfegekasse angemeldet sein. Der Sinn der Leistung steht dem bereits entgegen! Trotzdem verlangen viele Kassen die Ergänzung eigener Antragsformulare. Diese können erst nach Eintritt der Verhinderungssituation bei der Kasse eingereicht werden.

 

Beachten Sie zu diesem Thema bitte auch unseren Informationsflyer im Bereich →Downloads!

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an!


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