Finanzierung
Seit 01. Juli 2008 gibt es einen separaten gesetzlichen Anspruch auf Leistungen zur teilstationären Versorgung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestelllt werden kann oder wenn eine Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege notwendig ist. Dieser lässt sich sowohl mit dem Bezug von Sachleistungen (Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) als auch mit dem Bezug von Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige kombinieren. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtleistungsanspruch von 150 Prozent gemessen an den Sachleistungen der jeweiligen Pflegestufe. Jedoch liegt die Grenze bei 100 Prozent der einzelnen Pflegeversicherungsleistung.
Ein Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger hat die Pflegestufe 1 und wird bereits durch einen Pflegedienst versorgt. Er schöpft die Sachleistung in Höhe von 440 € voll aus.Neben der ambulanten Versorgung möchte er nun eine Tagespflegeeinrichtung besuchen. Dazu stehen ihm nun 50 Prozent der Sachleistung (= 220 €) zusätzlich für die Tagespflege zur Verfügung.
Er könnte sich jedoch auch dazu entschließen, zukünftig die häusliche Versorgung zu reduzieren um dafür mehr Tagespflege in Anspruch nehmen zu können. So könnte er ambulante Dienste in Höhe von 70 Prozent in Auftrag geben, damit er für die verbleibenden 80 Prozent die Tagespflegestätte abrechnen zu können.
Es ist weiterhin möglich, sich neben Tagespflege und Pflegesachleistung das Pflegegeld anteilig auszahlen zu lassen. Dieses bemisst sich am Verbrauch der Gesamtleistung und wird nachrangig behandelt, d.h. nach Abrechnung von ambulanter Pflege und teilstationärer Versorgung.
Nutzen Sie auch unseren →Pflegegeldrechner zum Ausprobieren eigener Finanzierungskombinationen!
Neben den Möglichkeit der Abrechnung über die Pflegestufe lässt sich die so genannte Verhinderungspflege zur Finanzierung der teilstationären Versorgung nutzen. Dies ist ein Betrag von jährlich 1510 € bei Verhinderung der (privaten) Pflegeperson und kann innerhalb von 28 Kalendertagen verbraucht werden, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt des pflegenden Ehepartners.
Zudem besteht die Möglichkeit den Betrag von 100, bzw. 200 € monatlich aus den zusätzlichen Betreuungsleistungen zur Deckung des Tagespflegebeitrags heranzuziehen.
Da die Finanzierung der Tagespflege eine relativ komplizierte Materie darstellt, empfehlen wir bei Interesse eine ausführliche persönliche Beratung durch unseren →Sozialdienst, die →Pflegedienstleitung oder die Leitung unserer →Tagespflegestätte.
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